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Testpflicht für voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen

Testpflicht für voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen

Folgende Gesetzesänderung hat der Bundesregierung mit Stichtag 24.11.2021 beschlossen:

Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in voll- oder teilstationären Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinn des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und einen aktuellen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) mit sich führen.

Die o. a. Regelung gilt unabhängig vom Impfstatus und ist ab dem 24.11.2021 umzusetzen!!!

Testzeiten für kostenlose Tests in den AWO-Häusern des Rhein-Erft-Kreises bieten wir zu folgenden Zeiten an:
Montag: 10:30 Uhr – 11:30 Uhr
Mittwoch: 16:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 10:30 Uhr – 11:30 Uhr

Maskenpflicht in den AWO-Häusern des Rhein-Erft-Kreises:
Zum Selbst- und Fremdschutz tragen ALLE Besucher bitte weiterhin eine FFP-2-Maske

Ihre AWO im Rhein-Erft-Kreis

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