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Neue Regelungen der AWO-Pflege in der Corona-Pandemie

Neue Regelungen der AWO-Pflege in der Corona-Pandemie

Zwischenzeitlich wurden auch die Mieter*innen unserer Wohngemeinschaften einmal geimpft, der Termin für die zweite Impfung wird nun von unseren Mitarbeitern*innen mit den zuständigen Stellen geplant. Auch sind wir bemüht, für die Bewohner*innen, die in den letzten Wochen in die stationären Pflegeeinrichtungen eingezogen sind einen Impftermin zu organisieren. Nähere Informationen wird die jeweilige Einrichtungen an die Nutzer*innen weitergeben.

Das Land NRW hat die Regelungen für die Bewohner/ Gäste in unseren Einrichtungen gelockert. Auch wir freuen uns darüber. So können die Bewohner*innen wieder die Gemeinschaft mit anderen Bewohner*innen in unseren Räumen genießen und z.B. auch gemeinsam essen. Auch sind die Bewohner*innen vom Tragen der FFP-2-Masken in den Einrichtungen befreit, sollen aber möglichst einen Abstand von 1,5 m einhalten. Den geimpften Mitarbeitern ist das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz („OP-Maske“) erlaubt.

Die Besucher*innen, sind weiter verpflichtet in den Einrichtungen eine FFP-2-Maske zu tragen . Auch ist das Einhalten des Mindestabstandes zu anderen Bewohner*innen und deren Besucher von mindestens 1,5 m weiterhin zu beachten. Die Nutzung des Restaurants, der Gartenterasse oder sonstiger Gemeinschaftsräumen für Besucher*innen möglich. Die Bewirtung der Besucher*innen ist aber nach wie vor noch nicht möglich.

Vollständig geimpfte oder genesene Besucher*innen
- brauchen sich nur dem Kurzscreening zu unterziehen und
- müssen sich nicht mehr testen lassen.
Nach wie vor gilt: Werden beim Kurzscreening Symptome festgestellt, die auf eine Sars-CoV-2-Erkrankung hinweisen, ist das Betreten der Einrichtung für alle untersagt.

Besucher*innen die keine Impfung oder eine Genesung nachweisen können, dürfen die Einrichtungen nur dann betreten, wenn ein negatives Testergebnis auf Covid-19, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt wird. Testungen der Besucher*innen in den Häusern ist grundsätzlich nicht mehr möglich und kann nur in Ausnahmefällen (Lebensendphase), nach vorheriger Anmeldung angeboten werden.

Terminen erfragen Sie bitte:

AWO Seniorenzentrum Kenten Am Vogelwäldchen 2 in 50126 Bergheim

An den Werktagen ist die Anmeldung unter 02271-4610 in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr möglich

AWO Pflege und Betreuungseinrichtung Quadrath-Ichendorf
Auf der Helle 38 in 50127 Bergheim

An den Werktagen ist die Anmeldung unter 02271-7930 in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr möglich

AWO Johannes Rau Senioren Zentrum Nordring 40-44 in 50171 Kerpen

An den Werktagen ist die Anmeldung unter 02237-65940 in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr möglich

AWO Herbert-Wehner-Haus Kirchweg 4 in 50169 Kerpen
An den Werktagen ist die Anmeldung unter 02237-973320 in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr möglich

AWO Heinz-Kühn-Seniorenzentrum Michael Schiffer Weg 1 in 50374 Erftstadt
An den Werktagen ist die Anmeldung unter 02235-955280 in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr möglich

Die Gäste unserer Tagespflegen werden regelmäßig von unserem Personal vor Ort getestet.

Auch für die Kunden der Häuslichen Pflege im Erftkreis AWO gGmbH ist uns der Schutz vor Covid-19 sehr wichtig. Daher werden die Mitarbeiter der AWO auch im ambulanten Dienst regelmäßig getestet und es gelten weiter strenge Hygienevorschriften.

Bitte schützen Sie Ihre Angehörigen und die Bewohner*innen der Pflegeeinrichtungen, indem Sie die dringend vorgeschriebenen Regeln:

A = Abstand
H = Hygiene
A = Alltags-FFP-2 Masken

einhalten!! VIELEN DANK!!!

Natürlich finden nach wie vor Beratungen rund um die Pflege persönlich oder telefonisch statt.

Bei Fragen zur ambulanten Pflege und Wohngemeinschaften informieren Sie die Mitarbeiter der Häuslichen Pfleget gut um Kompetent. Rufen Sie an und vereinbaren Sie ein Beratungstermin! Telefon 02271-799600.

Bei Fragen zur Betreuung und Finanzierung in den Tagespflegen können Sie telefonisch in BM: 02271- 4509713 oder in Kerpen: 02273 – 4060345 einen Termin zur Beratung vereinbaren.

Jederzeit informieren Sie die Pflegeeinrichtungen in Bergheim, Kerpen und Erftstadt über unser Angebot der Kurzzeitpflege und der stationären Pflege. Für die Vereinbarung von einem Beratungstermin wählen Sie bitte die oben angegebenen Telefonnummern.

Bergheim, 08.07.2021

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